Der Geltungsbereich der nachfolgenden Vertragsbestimmungen erstreckt sich auf die Ausbildung zum systemisch-integrativen Gesundheitscoach (SIGC®) mit dem Ziel des Erhalts des Zertifikats als „Systemisch-integrativer Gesundheitscoach (SIGC®)“.
Die Ausbildung beginnt zu dem im Rahmen der Anmeldung vereinbarten Ausbildungsbeginn. Der Vertragsschluss kann zeitlich vor dem Ausbildungsbeginn liegen. Für die Berechnung der Ausbildungsdauer gemäß Ziffer 4 sowie der Fristen gemäß Ziffer 8 ist der vereinbarte Ausbildungsbeginn maßgeblich.
Nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlungseingang erhältst du das erste Workbook per E-Mail. Ab dem offiziellen Kursbeginn kannst du dich in den Online-Campus einloggen und hast sofort Zugriff auf das erste Modul des Online-Kurses sowie auf die begleitenden Ausbildungsmaterialien. Weiterhin hast du ab diesem Zeitpunkt ebenfalls die Möglichkeit, persönlichen Kontakt mit der Ausbildungsleitung aufzunehmen. Alle Module werden gemäß dem Ausbildungsplan, sofern nicht anders angegeben monatlich, freigeschaltet. Die entsprechenden Termine können über den „Campus-Kalender“ abgerufen werden.
Die im Rahmen der Ausbildung bereitgestellten Ausbildungsmaterialien und digitalen Inhalte sind ausschließlich für deine persönlichen Ausbildungszwecke bestimmt. Du darfst sie auf deinen eigenen Endgeräten nutzen und, soweit dies technisch vorgesehen ist, für den eigenen Gebrauch speichern und ausdrucken.
Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung und Verwertung außerhalb der eigenen Ausbildungszwecke ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben hiervon unberührt. Hinsichtlich der Ausbildungsmaterialien gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 8 Monate. Auf Nachfrage ist eine kostenlose Verlängerung der Ausbildungsdauer auf bis zu 10 Monate möglich (siehe 5.). Eine Verlängerung über zehn Monate hinaus kann im Einzelfall auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung möglich sein. Ein Anspruch auf eine solche Verlängerung besteht nicht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Du kannst die reguläre Ausbildungsdauer von 8 Monaten nach Rücksprache kostenlos überschreiten, und zwar um einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Während der Verlängerungszeit hast du das Recht, alle Inhalte des Online-Campus ohne Mehrkosten weiterhin zu nutzen. Um die Ausbildung über die 10 Monate hinaus zu verlängern, setze dich bitte frühzeitig mit deiner Ausbildungsleitung oder dem Teilnehmer-Support in Verbindung.
Während der gesamten Ausbildung steht dir unser Teilnehmer-Support für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Seite. Außerdem wirst du fachlich individuell durch die Ausbildungsleitung betreut. Fachliche Fragen können jederzeit über das Kontaktformular im Online-Campus eingereicht werden. Sie werden in monatlich stattfindenden „Q&A“-Sessions und „Live-Workshops“ online live beantwortet. Diese Live-Videos werden aufgezeichnet, damit die Teilnehmer auch später darauf zugreifen können. Diese beantworten auch deine Fachfragen. Im Online-Campus findest du alle Informationen, wie du unseren Support und die Ausbildungsleitung erreichen kannst.
Im Laufe der Ausbildung musst du insgesamt 8 Übungscoachings sowie ein Abschlusscoaching durchführen und aufzeichnen. Darüber hinaus musst du eine Projektarbeit erstellen und einreichen.
Die Übungscoachings müssen als Audio-Dateien an uns übermittelt werden. Zu jedem Übungscoaching ist zudem eine Dokumentation anzufertigen. Du erhältst zu 4 der 8 Übungscoachings individuelles Feedback. Die Abgabetermine der Übungscoachings sind dem „Campus-Kalender“ zu entnehmen. Die Abgabe der Audio-Dateien deiner Übungscoachings sowie die Dokumentation erfolgt über deinen persönlichen digitalen Ordner, auf den du über dein Dashboard im Online-Campus zugreifen kannst.
Die Projektarbeit muss als PDF-Datei an uns übermittelt werden. Du erhältst individuelles Feedback zu deiner Projektarbeit. Der Abgabetermin der Projektarbeit ist dem „Campus-Kalender“ zu entnehmen. Die Abgabe der PDF-Datei deiner Projektarbeit erfolgt über deinen persönlichen digitalen Ordner, auf den du über dein Dashboard im Online-Campus zugreifen kannst.
Das Abschlusscoaching muss als Audio-Datei zusammen mit einer zugehörigen Dokumentation eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt über deinen persönlichen digitalen Ordner, auf den du über dein Dashboard im Online-Campus zugreifen kannst. Den regulären Abgabetermin findest du im „Campus-Kalender“.
Wird das Abschlusscoaching nicht bestanden, kannst du es bis zu zweimal kostenlos wiederholen. Für jede Wiederholung gelten dieselben Anforderungen an die Audioaufzeichnung, Dokumentation und Einreichung wie für den ersten Versuch.
Die Wiederholungen müssen innerhalb deiner Ausbildungsdauer durchgeführt und vollständig eingereicht werden. Für Wiederholungen nach Ablauf der regulären Ausbildungsdauer von acht Monaten ist die Inanspruchnahme der kostenlosen Verlängerung gemäß Ziffer 5 erforderlich. Sämtliche Wiederholungen müssen spätestens bis zum Ablauf von insgesamt zehn Monaten ab dem vereinbarten Ausbildungsbeginn durchgeführt und vollständig eingereicht sein. Für die Einhaltung dieser Frist ist der vollständige Eingang der jeweiligen Audio-Datei und Dokumentation maßgeblich, nicht der Zeitpunkt ihrer Bewertung.
Soweit eine fristgerechte Wiederholung durch eine von uns zu vertretende Verzögerung bei der Bewertung verhindert wird, erhältst du hierfür eine angemessene kostenfreie Verlängerung der Einreichungsfrist.
Das erfolgreiche Bestehen des Abschlusscoachings ist Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats „Systemisch-integrativer Gesundheitscoach (SIGC®)“. Die weiteren Voraussetzungen nach Ziffer 11 bleiben unberührt.
Es fallen keine gesonderten Prüfungsgebühren an. Für die Durchführung und Wiederholung des Abschlusscoachings gelten die Regelungen in Ziffer 8.
Während der Vertragslaufzeit deiner Ausbildung werden die Ausbildungsgebühren entsprechend dem Fernunterrichtsschutzgesetz nicht erhöht.
Der Lehrgang schließt mit einer institutsinternen Prüfung ab. Du erhältst das Zertifikat „Systemisch-integrativer Gesundheitscoach (SIGC®)“, wenn du den Lehrgang vollständig durchgearbeitet, alle Übungscoachings, das Abschlusscoaching sowie die Projektarbeit zur Bewertung eingereicht und erfolgreich absolviert hast. Das Zertifikat dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Fernlehrgangs. Das SIGC® Zertifikat stellen wir dir auch als signiertes, digitales Badge aus.
Für die Durchführung und Wiederholung des Abschlusscoachings gelten die Regelungen in Ziffer 8.
Du kannst den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hast du nur den Anteil der Ausbildungsgebühren zu entrichten, die dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entsprechen.
Vertragsgrundlage für deine Ausbildung sind diese Vertragsleistungen, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deine Anmeldung sowie die Anmelde- bzw. Vertragsbestätigung. Sollten sich Abweichungen zwischen diesen Vertragsleistungen und den AGB ergeben, gehen die Regelungen dieser Vertragsleistungen vor. Ergänzend gelten die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzinformationen, die dir im Zusammenhang mit deiner Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin verweisen wir an dieser Stelle nochmals auf die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzbestimmungen, die im Rahmen der Online-Anmeldung bereits zur Verfügung gestellt wurden.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit eine natürliche Person den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Vorrang haben.
Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen, insbesondere § 26 FernUSG.
Soweit § 26 FernUSG nicht anwendbar ist und der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Ausbildung zum systemisch-integrativen Gesundheitscoach (SIGC®) wurde von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln qualitätsgeprüft und zugelassen.